§ 1
Alle Vereinsmitglieder und Gastschützen haben sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass die Natur und das Vereinseigentum geschont und Personen nicht gefährdet werden. Die Benutzung geschieht
auf eigene Gefahr. Jeder Schütze haftet persönlich für eventuelle Schäden.
§ 2
Wegen erhöhter Unfallgefahr müssen die Schützen beim Schießen auf einer Linie stehen und dürfen nicht hintereinander versetzt schießen.
§ 3
Ziele des Parcours dürfen nur beschossen werden, wenn sie vollständig einsehbar sind und sich keine Personen im Bereich der Schussbahn befinden.
§ 4
Schießen mehrere Schützen auf dieselbe Einschussscheibe, sollen maximal sechs Pfeile pro Schütze und Passe geschossen werden, um Beschädigungen der Pfeile und eine gegenseitige Behinderung der Trainierenden zu vermeiden.
§ 5
Das Schießen auf plastische Tiere soll Turnierbedingungen entsprechen, d.h. es dürfen pro Tier maximal drei Pfeile geschossen werden. Dies dient der Schonung und Haltbarkeit der Ziele.
§ 6
Das Schießen soll mit mediterranem Ablass erfolgen. Andere Ablassarten dem Bogen entsprechend, z.B. Reiterbogen mit Daumenring oder das Abgreifen beim Recurvebogen, sind erlaubt.
Für vereinseigene Turniere ist nur der mediterrane Ablass zugelassen.
§ 7
Das Schießen mit Compoundbögen, Klingen, Jagdspitzen oder Blunten ist verboten.
§ 8
Es sollen Holzpfeile geschossen werden, andere Pfeilmaterialien sind aber erlaubt. Carbonpfeile jedoch nur dann, wenn sie neuerer Bauart sind und splitterfrei brechen. Alle Pfeilreste, besonders die von
Carbonpfeilen, sind sorgfältig aus dem Gelände zu entfernen.
§ 9
Das Schießen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten. Bei Verstößen kann der Vorstand Mahnungen aussprechen bzw. bei Gastschützen ein Platzverbot erteilen. Bei groben Verstößen kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 10
Jedes Mitglied bzw. jeder Gastschütze hat seinen Abfall selbständig vom Vereinsgelände zu entfernen.
§ 11
Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht schießen, im Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogenschütz des Vereins sein.
§ 12
Gastschützen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes nutzen. Sie haben pro Tag 10,- EUR (Jugendliche bis 14 Jahre 5,- EUR) Scheibengeld zu entrichten und wie die Vereinsmitglieder die vorgenannten Punkte einzuhalten.
Der Vorstand, 06. November 2012